Risiko-Check für Bewachungsunternehmen

Versicherungslücken im Bewachungsgewerbe: Was viele Unternehmer übersehen

Die Betriebshaftpflicht haben Sie — die ist Pflicht. Aber reicht sie wirklich? Viele Bewachungsunternehmen sind an Stellen unterversichert, die sie erst im Schadensfall bemerken. Diese Seite zeigt Ihnen die häufigsten Lücken — und wie Sie sie schließen können.

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Die gesetzlichen Mindestdeckungen stammen aus einer anderen Zeit — und entsprechen längst nicht mehr dem, was im Alltag eines Bewachungsunternehmens passieren kann.

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SZENARIO

Ihr Unternehmen bewacht ein Einkaufszentrum. Ein Mitarbeiter vergisst nach Feierabend, die Alarmanlage zu aktivieren. In der Nacht wird eingebrochen — der Warenschaden ist erheblich. Die Betriebshaftpflicht greift, aber die Deckungssumme reicht bei weitem nicht aus, um den Schaden zu regulieren.

Besonders bei der Bewachung hochwertiger Objekte oder öffentlicher Auftraggeber erwarten heute deutlich höhere Absicherungen, als der gesetzliche Mindeststandard vorgibt.

Industrie, öffentliche Hand und Betreiber kritischer Infrastruktur setzen zunehmend eigene Standards. Wer sich auf Ausschreibungen bewirbt oder eine DIN 77200-Zertifizierung anstrebt, braucht eine Deckung, die diese Anforderungen erfüllt.

PRÜFLISTE
Auftraggeber-Verträge

Welche Mindestdeckungen fordern Ihre Auftraggeber? Liegen sie über Ihrer Police?

Neue Geschäftsfelder

Haben Sie neue Tätigkeitsfelder erschlossen — etwa von reinem Objektschutz hin zu Veranstaltungssicherheit?

Zertifizierungen

Planen Sie DIN 77200, ISO oder andere Qualifikationen?

Öffentliche Aufträge

Bewerben Sie sich auf Ausschreibungen von Kommunen oder kritischer Infrastruktur?

»Der Generalschlüssel eines Bürokomplexes mit 120 Büros geht verloren. Die gesamte Schließanlage muss ausgetauscht werden — und Ihre Standarddeckung reicht nicht.«
Schlüsselverlust ist eines der häufigsten und gleichzeitig am meisten unterschätzten Risiken im Bewachungsgewerbe. Je komplexer die Schließsysteme, desto größer das potenzielle Loch in der Police.
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Basis-Deckung der meisten Policen

Reicht häufig nur für einfache mechanische Schlüssel. Bei Generalschlüsseln, Transpondern oder elektronischen Schließanlagen ist das Limit schnell überschritten — den Rest zahlen Sie.

Erweiterte Schlüssel­klausel — angepasst an Ihr Schließ­system

Die Deckungs­höhe orientiert sich an den tatsächlich verwalteten Schließanlagen Ihrer Auftraggeber. Auch der Austausch kompletter Systeme ist realistisch abgedeckt.

Viele Bewachungsunternehmen setzen bei Personalengpässen oder Großveranstaltungen Subunternehmer ein. Das ist branchenüblich — aber versicherungstechnisch ein häufiger Stolperstein. Ihre eigene Haftung als Auftragnehmer bleibt bestehen, auch wenn der Schaden durch einen Subunternehmer verursacht wurde.

SZENARIO

Für einen Großauftrag — die Absicherung eines Firmenjubiläums — setzen Sie kurzfristig zwei Subunternehmer ein. Einer ihrer Mitarbeiter verursacht einen Schaden. Der Auftraggeber wendet sich an Sie, weil Sie den Auftrag angenommen haben. Ihre Versicherung? Deckt den Subunternehmer-Einsatz nicht ab.

Die Annahme

»Wenn es passiert, greift irgendeine Versicherung.«

Die Subunternehmer sind »mitversichert« — irgendwie. Branchenüblich, also versicherungstechnisch unproblematisch. Wenn es schiefgeht, haftet der Subunternehmer selbst.

Die Realität

Sie haften. Gegenüber Ihrem Auftraggeber. Immer.

Standardpolicen decken nur eigene Mitarbeiter — keine Subunternehmer. Ihre Haftung als Auftragnehmer bleibt bestehen — egal wer den Schaden verursacht. Ohne entsprechende Klausel bleiben Sie im Ernstfall auf den Kosten sitzen.

LÖSUNG

Prüfen Sie, ob Ihre Police den Einsatz von Subunternehmern explizit einschließt. Falls nicht, lässt sich das in der Regel als Erweiterung aufnehmen.

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SZENARIO

Ihr Unternehmen hat bisher Objektschutz gemacht. Jetzt nehmen Sie einen Auftrag für Veranstaltungsschutz an — eine Großveranstaltung mit mehreren tausend Besuchern. Das Risikoprofil ist ein völlig anderes. Aber Ihre Versicherung bildet noch das alte Tätigkeitsfeld ab.

Objektschutz — das vertraute Profil.

Ihre Standard­police ist in der Regel dafür konzipiert. Abgesichert sind die typischen Risiken: Einbruch, Vandalismus, Schlüssel­verlust in vertretbarem Rahmen.

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01
Risiko­profil
Kontrollierbar, wiederkehrend, gut kalkulierbar.
02
Versicherungs­bedarf
Betriebshaft­pflicht mit Standard-Deckung deckt den Großteil ab.

Veranstaltungs­schutz — neues Risiko, höhere Haftung.

Große Menschenmengen, wechselnde Einsatz­orte, erhöhtes Haftungs­risiko. Ohne explizite Erweiterung im Vertrag ist das in vielen Policen nicht oder nur eingeschränkt abgedeckt.

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01
Risiko­profil
Schwer vorhersehbar — Panik, Personen­schäden, Sach­beschädigung.
02
Versicherungs­bedarf
Erweiterung des Tätigkeits­profils + höhere Deckungs­summen erforderlich.

Personen­schutz — höchstes Haftungs­niveau.

Der Schutz von Personen erfordert eine gänzlich andere Police. Standard­verträge greifen hier in der Regel nicht — Sie brauchen explizite Aufnahme und deutlich höhere Deckungen.

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01
Risiko­profil
Individuelle Bedrohungs­lagen, hohe Verantwortung, komplexe Haftungs­fragen.
02
Versicherungs­bedarf
Separate Police-Bausteine, Personen­schaden-Deckung, ggf. D&O-Zusatz.

Veranstaltungsschutz — neues Risiko, höhere Haftung

Große Menschenmengen, wechselnde Einsatzorte, erhöhtes Haftungsrisiko. Ohne explizite Erweiterung im Vertrag ist das in vielen Policen nicht oder nur eingeschränkt abgedeckt. Risikoprofil: schwer vorhersehbar — Panik, Personenschäden, Sachbeschädigung. Erweiterung des Tätigkeitsprofils und höhere Deckungssummen erforderlich.

Personenschutz — höchstes Haftungsniveau

Der Schutz von Personen erfordert eine gänzlich andere Police. Standardverträge greifen hier in der Regel nicht — Sie brauchen explizite Aufnahme und deutlich höhere Deckungen. Risikoprofil: individuelle Bedrohungslagen, hohe Verantwortung, komplexe Haftungsfragen. Separate Police-Bausteine, Personenschaden-Deckung, ggf. D&O-Zusatz.

Der typische Stolperstein: Nicht gemeldete Tätigkeiten gelten als Obliegenheits­verletzung. Im Schadensfall droht Leistungs­kürzung — im Extremfall verliert der gesamte Vertrag seinen Schutz. Ein jährlicher Review genügt, um das zu verhindern.

Die Digitalisierung macht Ihr Unternehmen effizienter. Aber auch angreifbarer. Die wenigsten Bewachungs­unternehmen haben eine Cyber­versicherung.

SZENARIO

Ein Hackerangriff legt Ihre Leitstellensoftware lahm. Alarme können nicht mehr empfangen werden, Zutrittskontrollsysteme fallen aus. Sie können Ihre vertraglichen Pflichten gegenüber Ihren Auftraggebern nicht erfüllen. Gleichzeitig wurden bei dem Angriff sensible Kundendaten kompromittiert.

01

Ransomware auf die Leitstelle

Ihre Leitstelle wird verschlüsselt, Alarme können nicht mehr angenommen werden.

02

Gestohlene Zugangsdaten

Unbefugte erhalten Zutritt zu bewachten Objekten — und Sie sind in der Haftung.

03

Kompromittierte Kundendaten

Ein Hackerangriff legt sensible Daten offen — finanziell wie reputativ ein Schaden.

04

Manipulierte Videoüberwachung

Angreifer schleifen Kamera-Feeds — Vorfälle am bewachten Objekt bleiben unentdeckt.

Digital-Haftpflicht

Schutz bei Datenschutz­verletzungen und Ansprüchen Dritter nach einem Hack.

IT-Forensik

Übernahme der Kosten für Experten zur Ursachen­forschung und System­wiederherstellung.

Betriebs­unterbrechung

Ersatz der Ertrags­ausfälle, wenn Ihre Leitstelle nach einem Angriff stillsteht.

Ransomware-Schutz

Unterstützung bei Erpressungs­versuchen und Verhandlung mit Kriminellen.

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SZENARIO

Ein langjähriger Mitarbeiter scheidet aus Ihrem Unternehmen aus und stellt fest, dass ihm nie eine betriebliche Altersvorsorge angeboten wurde — obwohl er mehrfach danach gefragt hat. Er macht Schadensersatzansprüche geltend.

01
Gesetzlicher Anspruch
02
Recruiting-Vorteil im Wettbewerb
03
Rechtssicherheit umsetzen
04
Durchführungswege
05
Steuerliche Vorteile
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Nils Siegler - Spezialisierter Versicherungsvermittler für die
Sicherheitsbranche
Woher weiß ich, ob mein Bewachungsunternehmen unterversichert ist?
Kann ich meine bestehende Betriebshaftpflicht einfach upgraden?
Was passiert, wenn ich eine neue Tätigkeit aufnehme und es nicht melde?
Brauche ich für Subunternehmer eine eigene Versicherung?
Wie läuft ein Versicherungs-Check ab?
Wie oft sollte ich meine Versicherungen als Sicherheitsdienst überprüfen?
Was passiert im Schadensfall, wenn meine Deckungssumme nicht reicht?
Sind meine Subunternehmer über meine Betriebshaftpflicht mitversichert?
Welche Versicherungslücken entstehen bei Unternehmenswachstum?
Kann ich Versicherungslücken auch ohne Vertragswechsel schließen?
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